Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen für Ticketkäufer

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Check19 Testzentrum grundlegende Regeln für die Durchführung eines Corona-Tests in eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen kann, die für eine Bestellung im Rahmen des Bestellprozesses akzeptiert werden müssen. 

Durch die im Rahmen des Bestellvorgangs zu aktivierende Check-Box erklärt der Kunde sich ausdrücklich mit den Nutzungsbedingungen von check19.me einverstanden.

Durch die im Rahmen des Bestellvorgangs zu aktivierende Check-Box erklärt der Kunde sich ausdrücklich mit den Nutzungsbedingungen von check19.me einverstanden.

Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Bestellung wahrheitsgemäße und korrekte Angaben im Rahmen des Bestellvorgangs zu machen. Eine erfolgreiche Bestellung ist nur bei vollständigem Ausfüllen der Pflichtfelder möglich. Ändern sich nach der Bestellung die angegebenen Daten, so ist der Kunde verpflichtet, die Angaben umgehend Check19 mitzuteilen. Der Kunde ist berechtigt unter demselben oder unter verschiedenen Namen mehrere Bestellungen vorzunehmen und Tickets auf Dritte zu übertragen. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, Tickets zu einem höheren als bei Check19 erworbenen Preis an Dritte zu verkaufen. 

Check 19 ist berechtigt, die registrierten Angaben des Kunden für ein Corona-Testzentrum durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen und eine nicht vollständige und/oder wahrheitsgemäße Bestellung abzulehnen.

Der Kunde kann zwischen verschiedenen Terminen im Buchungssystem als frei verfügbar gekennzeichneten Terminen für die Durchführung von Corona-Tests auswählen und einen Termin nach seinen individuellen Bedürfnissen buchen.

Die jeweils angebotenen freien Termine usw. stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen dem Kunden nur zur Abgabe eines verbindlichen Angebots gegenüber Check19. Der Kunde gibt ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot ab, indem er einen Termin auswählt, den elektronischen Bestellprozess durchläuft und am Ende alle Daten endgültig in Bezug auf den ausgewählten Termin bestätigt.

Das rechtsverbindliche Vertragsangebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen von Check19 akzeptiert und diese dadurch in seinen Antrag aufgenommen werden. Die Vertragssprache ist deutsch. 

Der Vertrag über die Durchführung eines Corona-Tests kommt mit dem jeweiligen Corona-Testzentrum zustande, wenn der Kunde die Bezahlung des von ihm ausgewählten Termins über den gewählten Zahlungsanbieter abgeschlossen hat und von Check19 eine automatische E-Mail erhalten hat, die die vorgenommene Buchung bestätigt. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist der von dem Kunden ausgewählte Termin verbindlich für ihn reserviert. Check19 leitet den von dem Endkunden gebuchten Termin an das Corona-Testzentrum weiter und beginnt insoweit zu diesem Zeitpunkt mit der Vertragserfüllung. Dies ist erforderlich, damit das ausgewählte Corona-Testzentrum den gebuchten Termin des Kunden (der ggf. sehr kurzfristig stattfindet) planen und vorbereiten kann.  Check19 informiert auf Ihrer Webseite über Öffnungszeiten der Testzentren. Sollte sich eine Buchung außerhalb der Öffnungszeiten zum Beispiel durch technische Fehler ergeben, so ist Check19 von allen Schadensersatzansprüche freizustellen.

Check19.me bietet derzeit die Bezahlung als Vorkasse, “SofortÜberweisung”,“GiroPay“, “iDeal” und über Kreditkarte an. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ticket.io jederzeit berechtigt, einzelne Bezahlmöglichkeiten zu deaktivieren und damit nicht mehr zur Nutzung zuzulassen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er vor der Durchführung des gebuchten Corona-Tests, für den der Termin gebucht wurde, verpflichtet ist, am Einlass des Corona-Testzentrums die Buchungsbestätigung vorzuzeigen und sich durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen. 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Corona-Testzentrum darüber hinaus jederzeit berechtigt ist, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Kunden des Zentrums zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Der von dem Kunden gebuchte Termin verliert mit Ausspruch des Hausverbots seine Gültigkeit.

Die Gültigkeit des erworbenen Tickets ist auf den jeweilig gebuchten Termin beschränkt und verliert danach seine Gültigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn das Corona-Testzentrum die Gültigkeit von Tickets anders festgelegt hat und ein Termin zur Durchführung eines Corona-Tests verlegt wird. 

Verliert der Kunde sein Ticket mit dem gebuchten Termin oder kommt es ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist Check19 nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

Wenn der Kunde trotz terminverbindlicher Buchung nicht erscheint, hat dieser kein Anspruch auf die ihn entstandenen Kosten für die Terminbuchung.

Eine Stornierung ist nur mit ärztlichem Attest oder bei einer vom Arzt angeordneten Quarantäne möglich.

 Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Tickets für das gewünschte Datum bzw. die gewünschte Uhrzeit mehr verfügbar, so wird dies dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt. Eine Bestellung ist dann für den Kunden nicht möglich. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

Sollte der Kunde gegen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, so ist Check19 berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zurückzutreten.