Ab dem 01.08.2021 gelten für Testzentren, die Coronavirus-Schnelltests in Rahmen von Bürgertests anbieten, neue Regeln. Es gilt, dass Testzentren sich an die Corona-Warn-App(CWA) anbinden müssen, um auf Wunsch der getesteten Personen digitale Testzertifikate ausstellen und an die CWA übermitteln zu können.

Wir wurden dazu angehalten Sie darauf hinzuweisen, dass zu testende Personen in der Teststelle bei der Nutzung des CWA Schnelltestportals folgende Datenschutzhinweise in gedruckter Form auszuhändigen sind bevor wir die jeweilige CWA Test ID und das Testergebnis an die Antigen-Schnelltest-Schnittstelle zu der Corona-Warn-App übermitteln.

Um ein möglichst Reibungslosen Ablauf zu gewährleisten würden wir Sie darum bitten folgende Anlagen im Vorfeld selbst auszudrucken und zu Ihrem Testtermin mitzubringen. Das PoC-DS Aufklärungshandout ist für ALLE zu testenden Personen relevant. Der CWA-Datenschutzhinweis ausschließlich für Personen relevant, die einer Übertragung des Testergebnisses in die Corona Warn App zustimmen.

CWA-Datenschutzhinweis & PoC-DS Aufklärung Handout