Wichtige Änderungen der Teststrategie

Ab dem 25.11.2022 tritt die neue Coronatestverordnung in Kraft
Folgendes ändert sich für Sie
Bürgertests, die derzeit eine Eigenbeteiligung von drei Euro vorsehen, werden gänzlich abgeschafft.
Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben folgende Personen ohne Symptome:
Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem
folgenden Einrichtungen:
•Krankenhäuser
•Rehabilitationseinrichtungen
•voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
•voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
•Einrichtungen für ambulante Operationen
•Dialysezentren
•ambulante Dienste
•stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
•Tageskliniken
•Entbindungseinrichtungen
•Obdachlosenunterkünfte

Der Schnelltest für Selbstzahler bleibt ebenfalls bestehen. Personen, die zuvor Anspruch auf einen Corona-Test mit einer Selbstbeteiligung von 3 € hatten, müssen nun den Selbstzahlertest wählen.


Selbsterklärung Download


Test-Wegweiser

Welcher Test ist der richtige für mich?
Bitte beantworten Sie folgende Fragen um dies herauszufinden:

Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser
Rehabilitationseinrichtungen, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Obdachlosenunterkünfte oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern